Zusätzliche Betreuung
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Die zusätzliche Betreuung basiert auf dem §45b SGB XI. Es bezeichnet die Betreuungsleistung, die vor allem zum psychischen Wohlbefinden des Klienten dient.
Die zusätzliche Betreuung basiert auf dem §45b SGB XI. Es bezeichnet die Betreuungsleistung, die vor allem zum psychischen Wohlbefinden des Klienten dient.