Zusätzliche Betreuung
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Version vom 12. November 2020, 19:00 Uhr von Simone E. (Diskussion | Beiträge)
Die zusätzliche Betreuung basiert auf dem §45b SGB XI. Es bezeichnet die Betreuungsleistung, die vor allem zum psychischen Wohlbefinden des Klienten, dient.