Zusätzliche Betreuung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die zusätzliche Betreuung basiert auf dem §45b SGB XI. Es bezeichnet die Betreuungsleistung, die vor allem zum psychischen Wohlbefinden des Klienten, dient.
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Die zusätzliche Betreuung basiert auf dem §45b SGB XI. Es bezeichnet die Betreuungsleistung, die vor allem zum psychischen Wohlbefinden des Klienten dient.

Aktuelle Version vom 26. November 2020, 13:55 Uhr

Die zusätzliche Betreuung basiert auf dem §45b SGB XI. Es bezeichnet die Betreuungsleistung, die vor allem zum psychischen Wohlbefinden des Klienten dient.