MDK (Medizinischer Dienst der Kassen)

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Der medizinische Dienst der Kassen (MDK) ist der unabhängige Beratungs- und Gutachterdienst, der die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen unterstützt. Konkret wird der MDK für die Begutachtung eines Patienten zur Einstufung des Pflegegrads eingesetzt. Bei privat versicherten Patienten nennt sich das Prüforgan Medicproof.

Informationen zur Pflegebegutachtung
durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK):

Wo findet die Begutachtung statt?

Für die Begutachtung kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause, das kann auch in ein Alten- oder Pflegeheim sein. Der MDK schlägt Ihnen dafür vorab einen Termin vor. Beim Hausbesuch stellen die Gutachter fest, wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können und wobei Sie Hilfe benötigen. Der MDK gibt im Gutachten auch Empfehlungen ab, wie Ihre Situation verbessert werden kann, etwa durch eine Rehabilitation oder durch ein Hilfsmittel. Das ist zum Beispiel ein Rollator oder eine Hilfe für das Baden oder Duschen. Vielleicht ist es auch notwendig, Ihre Wohnung anzupassen.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Die Gutachterin oder der Gutachter des MDK sind speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte. Sie kommen zu Ihnen, um einen Eindruck von Ihrer persönlichen Pflegesituation zu gewinnen. Schildern Sie deshalb, mit welchen Einschränkungen und Problemen Sie in der Pflege zurechtkommen müssen und was Ihnen im Alltag Schwierigkeiten macht. Bitten Sie eine vertraute Person während des Hausbesuchs dabei zu sein. So kann sich der MDK von Ihrer Situation ein umfassendes Bild machen. Bitte beachten Sie: Der Hausbesuch kann bis zu einer Stunde dauern.

Was ist während der Begutachtung von Menschen mit Demenz zu beachten?

Beim Hausbesuch spricht die Gutachterin oder der Gutachter zunächst die pflegebedürftige Person an und zwar auch dann, wenn die Unterhaltung aufgrund einer Demenzerkrankung beeinträchtigt ist. Die Informationen werden die Gutachter aber noch einmal mit den anwesenden Angehörigen besprechen.

Wie geht es nach der Begutachtung weiter?

Die Gutachter fassen die Ergebnisse und Empfehlungen, auch zum Pflegegrad, in einem Gutachten zusammen und senden es an die Pflegekasse. Ist ein Hilfsmittel notwendig, geben der Gutachter oder die Gutachterin mit Ihrem Einverständnis diese Information ebenfalls an die Pflegekasse. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag zu stellen. Das Pflegegutachten mit den MDK-Empfehlungen sendet Ihnen die Pflegekasse mit dem Bescheid über den Pflegegrad zu.

Was ist, wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind?

Wenn Sie Einwände gegen die Entscheidung der Pflegekasse haben, können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.