Schnelleinstufung (Antrag nach §112)
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Die Schnelleinstufung eines Patienten erfolgt in der Regel durch die Pflegeüberleitungskraft eines Krankenhauses. Es dient der vorläufigen, schnellen Versorgung eines Klienten nach einer Klinikentlassung. Im Anschluss wird der Pflegegrad jedoch durch den MDK (Medizinischen Dienst der Kassen) endgültig neu ermittelt.