Schnelleinstufung (Antrag nach §112)
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Schnelleinstufung erfolgt i.d.R. durch Überleitungspflegekraft des Klinikums. Ist gedacht zur vorläufigen, schnellen Versorgung eines Klienten nach Entlassung des Krankenhauses. Wird aber dann nach Entlassung durch MDK endgültig neu ermittelt.