Schnelleinstufung (Antrag nach §112)

Aus CareWiki
Version vom 12. November 2020, 15:54 Uhr von Simone E. (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Schnelleinstufung erfolgt i.d.R. durch Überleitungspflegekraft des Klinikums. Ist gedacht zur vorläufigen, schnellen Versorgung eines Klienten nach Entlassun…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Schnelleinstufung erfolgt i.d.R. durch Überleitungspflegekraft des Klinikums. Ist gedacht zur vorläufigen, schnellen Versorgung eines Klienten nach Entlassung des Krankenhauses. Wird aber dann nach Entlassung durch MDK endgültig neu ermittelt.