Pflegegrade 1-5
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Betrifft den Geldwert, den die Pflegekasse bezahlt, der dem Klienten aufgrund seines Pflegeaufwandes von dieser zur Verfügung gestellt wird. Der Pflegegrad wird begutachtet durch den MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) und richtet sich nach der vom Gutachter gegebenen Punktzahl, also wieviele Punkte der Klient erreicht.