Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (§39c)

Aus CareWiki
Version vom 12. November 2020, 15:57 Uhr von Simone E. (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege. Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege. Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, maximal vier Wochen. Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen Einsatzes eines Pflegedienstes zur Versorgung zuhause, ebenfalls maximal vier Wochen. Alle Leistungen erfolgen zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad.