Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (§39c): Unterschied zwischen den Versionen

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Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege.  
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Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege.<br>
Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, maximal vier Wochen.  
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Beide Leistungen erfolgen zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad.
Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen Einsatzes eines Pflegedienstes zur Versorgung zuhause, ebenfalls maximal vier Wochen.
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Alle Leistungen erfolgen zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad.
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== Kurzzeitpflege ==
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Die Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, der maximal vier Wochen andauern kann.  
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== Verhinderungspflege ==
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Die Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen Einsatz eines Pflegedienstes zur Versorgung zuhause, ebenfalls maximal vier Wochen.

Version vom 12. November 2020, 18:55 Uhr

Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege.
Beide Leistungen erfolgen zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad.


Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, der maximal vier Wochen andauern kann.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen Einsatz eines Pflegedienstes zur Versorgung zuhause, ebenfalls maximal vier Wochen.