Schnelleinstufung (Antrag nach §112): Unterschied zwischen den Versionen

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Schnelleinstufung erfolgt i.d.R. durch Überleitungspflegekraft des Klinikums. Ist gedacht zur vorläufigen, schnellen Versorgung eines Klienten nach Entlassung des Krankenhauses. Wird aber dann nach Entlassung durch MDK endgültig neu ermittelt.
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Die Schnelleinstufung eines Patienten erfolgt in der Regel durch die Pflegeüberleitungskraft eines Krankenhauses. Es dient der vorläufigen, schnellen Versorgung eines Klienten nach einer Klinikentlassung. Im Anschluss wird der Pflegegrad jedoch durch den MDK (Medizinischen Dienst der Kassen) endgültig neu ermittelt.

Aktuelle Version vom 12. November 2020, 18:52 Uhr

Die Schnelleinstufung eines Patienten erfolgt in der Regel durch die Pflegeüberleitungskraft eines Krankenhauses. Es dient der vorläufigen, schnellen Versorgung eines Klienten nach einer Klinikentlassung. Im Anschluss wird der Pflegegrad jedoch durch den MDK (Medizinischen Dienst der Kassen) endgültig neu ermittelt.