Ambulante Einrichtung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Januar 2021, 13:44 Uhr
Ambulante Einrichtungen sind nach SGB XI Pflegedienste, die hilfsbedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld mit pflegerischen Leistungen und Betreuungsangeboten versorgen.
Zu dieser Versorgung zählen unter anderem:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Überwachung von Beatmungsgeräten
- Überwachung und Versorgung von Patienten mit einem Tracheostoma