Ambulante Einrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ambulante Einrichtungen sind nach SGB XI Pflegedienste, die hilfsbedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld mit pflegerischen Leistungen und Betreuungsangeboten versorgen.
 
Ambulante Einrichtungen sind nach SGB XI Pflegedienste, die hilfsbedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld mit pflegerischen Leistungen und Betreuungsangeboten versorgen.
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Zu dieser Versorgung zählen unter anderem:<br>
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- Grundpflege<br>
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- Behandlungspflege<br>
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- Überwachung von [[Beatmungsgeräte]]n<br>
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- Überwachung und Versorgung von Patienten mit einem [[Tracheostoma]]<br>

Version vom 8. Januar 2021, 13:44 Uhr

Ambulante Einrichtungen sind nach SGB XI Pflegedienste, die hilfsbedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld mit pflegerischen Leistungen und Betreuungsangeboten versorgen.

Zu dieser Versorgung zählen unter anderem:
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Überwachung von Beatmungsgeräten
- Überwachung und Versorgung von Patienten mit einem Tracheostoma