Pflegeangebot: Unterschied zwischen den Versionen

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- [[Tages- und Nachtpflege]]<br>
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- [[Palliativmedizin]] - bzw. pflege<br>
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Anspruch auf diese Pflegeleistungen haben versicherte Patienten, die einen Pflegegrad der [[Pflegegrade 1-5]] erhalten haben.

Version vom 8. Januar 2021, 10:27 Uhr

Das Pflegeangebot besteht aus den drei grundsätzlichen Pflegeformen ambulant, stationär und teilstationär.
Zudem gibt es noch ein spezielles Pflegeangebot, welches sich wie folgt unterteilen lässt:
- Kurzzeitpflege
- 24h-Betreuung
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Niedrigschwellige Angebote
- Psychiatrische Pflege
- Palliativmedizin - bzw. pflege

Anspruch auf diese Pflegeleistungen haben versicherte Patienten, die einen Pflegegrad der Pflegegrade 1-5 erhalten haben.