Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (§39c): Unterschied zwischen den Versionen
Aus CareWiki
(Die Seite wurde neu angelegt: „Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege. Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt…“) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf | + | Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege.<br> |
− | Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, maximal vier Wochen. | + | Beide Leistungen erfolgen zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad. |
− | Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen | + | |
− | + | ||
+ | == Kurzzeitpflege == | ||
+ | Die Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, der maximal vier Wochen andauern kann. | ||
+ | |||
+ | == Verhinderungspflege == | ||
+ | Die Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen Einsatz eines Pflegedienstes zur Versorgung zuhause, ebenfalls maximal vier Wochen. |
Version vom 12. November 2020, 18:55 Uhr
Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege.
Beide Leistungen erfolgen zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, der maximal vier Wochen andauern kann.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen Einsatz eines Pflegedienstes zur Versorgung zuhause, ebenfalls maximal vier Wochen.