Palliativmedizin: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Leistung beinhaltet neben der Symptomkontrolle alle nötigen behandlungspflegerischen
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Leistungen, entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.
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oder kardialen Symptomen,
 
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akuten Angstzuständen.
 
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Die Leistung Nummer 24a umfasst
 
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Leistungen entsprechend den
 
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Leistungsverzeichnisses.
 
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Abrechnung erfolgt in je
 
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angefangenen 5-MinutenZeiteinheiten im Haushalt des
 
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Versicherten.
 

Aktuelle Version vom 5. Januar 2021, 17:59 Uhr

Symptomkontrolle bei Palliativpatientinnen oder Palliativpatienten (s. Leistungskatalog der AOK)


Die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten erfolgt in der Regel in enger Abstimmung mit dem medizinischen Fachpersonal.
Insbesondere bei Symptomen wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, pulmonalen oder kardialen Beschwerden, Obstipation, Wundkontrolle und - behandlung bei exulzerierenden Wunden, Krisenintervention, z.B. bei Krampfanfällen, Blutungen oder akuten Angstzuständen.
Diese Leistung beinhaltet neben der Symptomkontrolle alle nötigen behandlungspflegerischen Leistungen, entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.