Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (§39c): Unterschied zwischen den Versionen
Aus CareWiki
(Die Seite wurde neu angelegt: „Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege. Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt…“) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf | + | Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege.<br> |
− | Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, maximal vier Wochen. | + | Beide Leistungen erfolgen zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad. |
− | Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen | + | |
− | + | ||
+ | == Kurzzeitpflege == | ||
+ | Die Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, der maximal vier Wochen andauern kann. | ||
+ | |||
+ | == Verhinderungspflege == | ||
+ | Die [[Verhinderungspflege]] betrifft den kurzzeitigen Einsatz eines Pflegedienstes zur Versorgung zuhause, ebenfalls maximal vier Wochen.<br> | ||
+ | Wenn also Angehörige eines Patienten verhindert sind, kann der Pflegedienst zusätzlich zum Pflegegrad des Patienten noch mehrere Leistungen erbringen. |
Aktuelle Version vom 5. Januar 2021, 10:45 Uhr
Jeder Klient, ab Pflegegrad 2 aufwärts, hat einmal im Jahr Anspruch auf Kurzzeitpflege sowie Verhinderungspflege.
Beide Leistungen erfolgen zusätzlich zum vorhandenen Pflegegrad.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege betrifft einen kurzen Aufenthalt in einem Pflegeheim, der maximal vier Wochen andauern kann.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege betrifft den kurzzeitigen Einsatz eines Pflegedienstes zur Versorgung zuhause, ebenfalls maximal vier Wochen.
Wenn also Angehörige eines Patienten verhindert sind, kann der Pflegedienst zusätzlich zum Pflegegrad des Patienten noch mehrere Leistungen erbringen.