Pflegegrade 1-5: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Einteilung betrifft den Geldwert, den die Pflegekasse ausbezahlt. <br>
 
Diese Einteilung betrifft den Geldwert, den die Pflegekasse ausbezahlt. <br>
Wieviel die Pflegekasse an einen Klienten zahlen muss, wird gezielt und systematisch durch den [[Medizinischen Dienst der Kassen (MDK)]] ermittelt. Je höher die erreichte Punktzahl des Patienten ist, desto höher ist der Pflegeaufwand, also auch sein Pflegegrad.
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Wieviel die Pflegekasse an einen Klienten zahlen muss, wird gezielt und systematisch durch den [[MDK (Medizinischer Dienst der Kassen)]] ermittelt. Je höher die erreichte Punktzahl des Patienten ist, desto höher ist der Pflegeaufwand, also auch sein Pflegegrad.
  
  
== Informationen zur Pflegebegutachtung <br> durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK): ==
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== Eine kurze Übersicht der Pflegegrade 1-5 <br> (nach der MDK-Begutachtung): ==  
=== Wo findet die Begutachtung statt? ===
 
Für die Begutachtung kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause, das kann auch in ein Alten- oder Pflegeheim sein. Der MDK schlägt Ihnen dafür vorab einen Termin vor. Beim Hausbesuch stellen die Gutachter fest, wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können und wobei Sie Hilfe benötigen. Der MDK gibt im Gutachten auch Empfehlungen ab, wie Ihre Situation verbessert werden kann, etwa durch eine Rehabilitation oder durch ein Hilfsmittel. Das ist zum Beispiel ein Rollator oder eine Hilfe für das Baden oder Duschen. Vielleicht ist es auch notwendig, Ihre Wohnung anzupassen.
 
 
 
 
 
== Eine kurze Übersicht der Pflegegrade 1-5: ==  
 
 
=== Pflegegrad 1: ===  
 
=== Pflegegrad 1: ===  
12,5 - unter 27 Punkte<br>
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12,5 bis unter 27 Punkte<br>
 
'''Geringe''' Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.<br>
 
'''Geringe''' Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.<br>
  
 
=== Pflegegrad 2: ===
 
=== Pflegegrad 2: ===
27 - unter 47,5 Punkte<br>
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27 bis unter 47,5 Punkte<br>
 
'''Erhebliche''' Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.<br>
 
'''Erhebliche''' Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.<br>
  

Aktuelle Version vom 10. Dezember 2020, 16:17 Uhr

Diese Einteilung betrifft den Geldwert, den die Pflegekasse ausbezahlt.
Wieviel die Pflegekasse an einen Klienten zahlen muss, wird gezielt und systematisch durch den MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) ermittelt. Je höher die erreichte Punktzahl des Patienten ist, desto höher ist der Pflegeaufwand, also auch sein Pflegegrad.


Eine kurze Übersicht der Pflegegrade 1-5
(nach der MDK-Begutachtung):

Pflegegrad 1:

12,5 bis unter 27 Punkte
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 2:

27 bis unter 47,5 Punkte
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 3:

47,5 bis unter 70 Punkte
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 4:

70 bis unter 90 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 5:

90 bis 100 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.