Pflegegrade 1-5: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Pflegegrad 2: === | === Pflegegrad 2: === | ||
− | 27 | + | 27 bis unter 47,5 Punkte<br> |
'''Erhebliche''' Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.<br> | '''Erhebliche''' Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.<br> | ||
Version vom 17. November 2020, 14:50 Uhr
Diese Einteilung betrifft den Geldwert, den die Pflegekasse ausbezahlt.
Wieviel die Pflegekasse an einen Klienten zahlen muss, wird gezielt und systematisch durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) ermittelt. Je höher die erreichte Punktzahl des Patienten ist, desto höher ist der Pflegeaufwand, also auch sein Pflegegrad.
Inhaltsverzeichnis
Eine kurze Übersicht der Pflegegrade 1-5:
Pflegegrad 1:
12,5 bis unter 27 Punkte
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 2:
27 bis unter 47,5 Punkte
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 3:
47,5 bis unter 70 Punkte
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 4:
70 bis unter 90 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 5:
90 bis 100 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.