Pflegegrade 1-5: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. November 2020, 14:03 Uhr
Diese Einteilung betrifft den Geldwert, den die Pflegekasse ausbezahlt.
Wieviel die Pflegekasse an einen Klienten zahlen muss, wird gezielt und systematisch durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK) ermittelt. Je höher die erreichte Punktzahl des Patienten ist, desto höher ist der Pflegeaufwand, also auch sein Pflegegrad.
Inhaltsverzeichnis
Informationen zur Pflegebegutachtung
durch den Medizinischen Dienst der Kassen (MDK):
Wo findet die Begutachtung statt?
Für die Begutachtung kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause, das kann auch in ein Alten- oder Pflegeheim sein. Der MDK schlägt Ihnen dafür vorab einen Termin vor. Beim Hausbesuch stellen die Gutachter fest, wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können und wobei Sie Hilfe benötigen.
Eine kurze Übersicht der Pflegegrade 1-5:
Pflegegrad 1:
12,5 - unter 27 Punkte
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 2:
27 - unter 47,5 Punkte
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 3:
47,5 bis unter 70 Punkte
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 4:
70 bis unter 90 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 5:
90 bis 100 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.