Palliativmedizin: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. November 2020, 13:08 Uhr

Symptomkontrolle bei Palliativpatientinnen oder Palliativpatienten


Die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten erfolgt in enger Abstimmung mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt.
Insbesondere bei Schmerzsymptomatik, Übelkeit, Erbrechen, pulmonalen oder kardialen Symptomen, Obstipation - Wundkontrolle und - behandlung bei exulzerierenden Wunden - Krisenintervention, z.B. bei Krampfanfällen, Blutungen, akuten Angstzuständen.
Die Leistung Nummer 24a umfasst neben der Symptomkontrolle alle notwendigen behandlungspflegerischen Leistungen entsprechend den Vorgaben dieses Leistungsverzeichnisses.